Vom Markt gewünscht? Der p.machinery-Newsletter …

Immer wieder erfahren wir davon, dass irgendjemand Schwierigkeiten hatte, sich über unsere Bücher zu informieren, solche, die schon veröffentlicht wurde und schon eine Weile auf dem Markt sind, und vor allem über Neuerscheinungen. Die Internetpräsenz auf www.pmachinery.de, unser Buchladen unter www.booklooker.de/pmachinery und die Informationen, die wir in verschiedenen Foren – vor allem solchen mit einschlägigem Science-Fiction-Schwerpunkt –, bei Facebook und Instagram, bei Xing und LinkedIn veröffentlichen, reichen offensichtlich nicht aus. Und natürlich gibt es auch in unseren modernen, internet- und smartphonelastigen Zeiten Menschen, die solche Dinge nicht nutzen können oder wollen.

Wir sind schon länger mit der Idee schwanger gegangen, einen Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) aufzulegen, haben bislang allerdings die rechtlichen Hürden gescheut: De facto dürfen wir niemanden fragen, ob er so einen Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) haben möchte, denn das gilt schon als unerlaubte, weil unerwünschte Werbung. Die einzige Chance ist also wiederum eine Veröffentlichung an möglichst zahlreichen Stellen im Internet – und die Hoffnung auf Mundpropaganda zwischen denjenigen, die es mitbekommen, und denjenigen, die es wissen möchten.

Langer Rede kurzer Sinn: Ab 01. Juli 2023 möchten wir einen eigenen Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) auflegen und bitten diejenigen, die ihn erhalten möchten, um eine einfache E-Mail an michael@haitel.de mit einem entsprechenden Vermerk.

Der Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) wird ohne großen Schnickschnack per E-Mail daherkommen, sich also auf Informationen konzentrieren – unser Vorbild ist der Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) von Dieter von Reeken – und soll einmal monatlich verschickt werden, sofern nicht die Zahl der zu vermittelnden Informationen auch einen häufigeren Versand – maximal jedoch zweiwöchentlich – sinnvoll erscheinen lässt.
Der Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) wird nicht bei einem der einschlägig bekannten Dienstleister erstellt und verschickt werden, sondern ganz klassisch auf unseren Rechnern mit unserem Outlook und über unser Mailkonto; damit ist sichergestellt, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gar nicht erst bemüht werden muss.

Und wer beizeiten den Neuigkeitenbrief (vulgo: Newsletter) nicht mehr erhalten möchte, der schickt einfach eine entsprechende Mail, und seine Mailadresse – mehr Daten speichern wir auch nicht – wird aus der Liste gelöscht.