Zielen Sie ab?

Irgendwann kommt das Finanzamt und will wissen, ob man auf Gewinn abzielt. Gewinnerzielungsabsicht. Wenn man im Web schaut, findet man auch den Namen des Gegenstücks. Liebhaberei. Das ist ein Begriff, den es im Finanzamtsjargon nicht gibt. Den das Finanzamt aber kennt.

Und dieses Jahr war es dann bei uns so weit. Neben einer Auflistung der in den letzen fünf Jahren aufgelaufenen Verluste – ohne Berücksichtigung der Umsatzentwicklung, die die Verluste prozentual im Verhältnis zum gestiegenen Umsatz schrumpfen lassen würde – wurde dann gefragt, in welchen Räumlichkeiten wir unsere Tätigkeit ausführen (als ob die Anschrift unbekannt wäre), mit welchen Werbemaßnahmen wir an den Markt treten und in welchem Umfang wir Werbung betreiben, wie sich unsere Preiskalkulation darstellt (hallo?!), wie unser Kundenkreis zu bezeichnen ist, wie hoch unser Warenbestandswert per 31.12.2013 gewesen sei und wie unsere Wareneinkaufsrechnungen 2013 aussehen würden (so in Kopie und so).

Alles kein Problem. Unterlagen zusammengestellt, Grips eingeschaltet, Web konsultiert, Brief geschrieben.

Und wenn das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen meint, p.machinery wäre die Liebhaberei seines Chefs … Scheiß drauf! Wir machen so oder so weiter. Und wenn ein Erfolg draus wird, dann müsst ihr Finanzfuzzis euern Hintern lang machen, um an die Flocken ran zu kommen. (Denn wir haben da ja noch eine Adresse in Malta, Montana …)