Schutz und Gerechtigkeit – p.machinery zum Leistungsschutzrecht

Am 04.03.2013 veröffentlichte die c’t in ihren News den Artikel »In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht«. Was der Heise-Verlag – der ja nicht nur die c’t publiziert – zu diesem Thema zu sagen hat, kann man unter dem Link nachlesen.

Wir sind als Verlag zunächst nicht mit dem Heise-Verlag zu vergleichen. Mag man denken. Aber da man nie wissen kann – und wir schlicht nicht die Zeit haben, alle Möglichkeiten auf Relevanz oder Irrelevanz abzuklopfen –, möchten wir an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, dass wir die Thematik in gleicher Weise wie der Heise-Verlag betrachten. Das heißt:

  • Wir halten wie der Heise-Verlag die Freiheit der Berichterstattung, die Verlinkung, das Zitieren durch wen auch immer, ganz unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen und anderen Überlegungen oder Problemstellungen für schützenswert.
  • Wir verweigern wie der Heise-Verlag die Akzeptanz jeglicher Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internets.
  • Wir legen deshalb ebenfalls Wert darauf, unseren Nutzern klar und unzweideutig zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte – sogenannte Snippets – aus unseren Publikationen höchst willkommen sind. Es bedarf keiner gesonderten Erlaubnis des Verlages. Es entstehen dem Nutzenden dieser Möglichkeiten keine Kosten. Wir werden keine Abmahnungen wegen solcher Nutzungen anstrengen und wir werden auch auf keine andere Weise juristisch gegen solche Nutzungen vorgehen.
  • Der Heise-Verlag spezifiziert das in einer Richtlinie: »Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.« Für uns beinhaltet diese zu Heise analoge Spezifikation die Informationen, die wir zu unseren Büchern auf dieser Website veröffentlichen. Dazu gehören auch die Coverabbildungen incl. Titelei in den zur Verfügung gestellten Größen.
  • Der Heise-Verlag zieht eine Grenze dort, »wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient«. Auch wenn sich dergleichen »Nutzung« in unserem Falle auf einen »Missbrauch« unserer Bücher beziehen würde, sehen wir das nicht anders.
  • Und auch wir möchten um Erlaubnis gefragt werden, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet. Wobei wir solche Bemühungen immer gerne unterstützen.

Michael Haitel
Verleger und Eigentümer
des Verlages p.machinery

P.S.: Wir empfehlen gerne die umfangreichen Texte und Diskussionsbeiträge zur Thematik auf den Seiten des Heise-Verlages, in die man z. B. und ganz einfach über den eingangs genannten Link einsteigen kann.